Die Sozietät wurde 1979 von den Rechtsanwälten Dr. Fischer und Euler in Frankfurt gegründet. Beide waren neben der praktischen Anwaltstätigkeit zunächst noch eine Zeit lang wissenschaftlich tätig: Herr Dr. Fischer als Assistent auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts an der Universität Frankfurt, Herr Euler als Mitarbeiter an einem Forschungsprojekt des Bundesinnenministeriums auf dem Gebiet des politischen Strafrechts.
Das Schwergewicht der praktischen Arbeit beider lag von Beginn an und über Jahre hinaus auf dem Gebiet der Strafverteidigung. Die anfängliche Emphase im Einsatz für den von Strafe bedrohten Mandanten – sei es in "großen" wie in "kleinen" Fällen - hat bis heute nicht nachgelassen und prägt das Verhältnis der Anwälte dieser Kanzlei zu ihren Mandanten. Dabei war der unterschiedliche Ansatz in der Herangehensweise an die Probleme des jeweiligen "Falles" stets ein Vorteil auf der Suche nach dem besten Ergebnis; der Stil der Kanzlei war und ist immer kooperativ und transparent.
Erst mit Zuwachs der jetzt dominierenden wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Mandate wurden die Tätigkeitsfelder allmählich, jedoch kontinuierlich, erweitert. Die forensische Auseinandersetzung wurde nie gescheut, sie wurde aber immer mehr um die beratende, prozessvermeidende Konsultation ergänzt. Dass in diesem Zusammenhang auch zivilrechtliche Fragestellungen zu verstehen und zu beantworten sind, ist heute Bestandteil des Know-hows und Selbstverständnisses bei der täglichen Arbeit geworden.
Seit der (freiwilligen) Beendigung seiner politischen Tätigkeit im Stadtrat Frankfurts, im Hessischen Landtag und schließlich in der Hessischen Landesregierung, ist Rechtsanwalt von Plottnitz, schon seit alters her ein Freund, jetzt auch Mitglied der Anwaltskanzlei.